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Fordern Mütter vor jedem Stillen einen Antrag und Beweisführung beim Familiengericht?
Wenn Mütter nach der Trennung im deutschen Unterhaltsrecht plötzlich alles beweisen müssen. Man stelle sich vor, wir Mütter würden nach der Geburt die Kindesväter vor jedem Stillen des Babys einen Antrag beim Familiengericht einreichen lassen, bei dem die Kindesväter beweisen müssten, dass das Baby tatsächlich Hunger hat (Grundbedarf), mehrfach am Tag zu stillen ist (Mehrbedarf) oder gewaschen und gewechselt werden muss oder im Winter warm angezogen werden muss oder im Sommer


Zugewandert, geklagt, gewonnen
In manchen Fällen ist Sachlichkeit unmöglich: Ich habe den gesamten Rechtsweg bis zum höchsten Gericht ausgeschöpft. Sowohl der gebürtig deutsche Kindesvater als auch das Kölner Familiengericht machen weiter wie gewohnt. Nachdem sie mir meine Kinder mehrfach gewaltsam durch verfassungswidrige Beschlüsse entzogen haben, soll ich nun eine zweite Zwangsräumung hinnehmen, weil meine Unterhaltsverfahren seit Mai 2020 verschleppt werden dürfen – der Kindesvater, der als Partner ein


‚Beide schuld‘: Wie Familiengerichte die Täterrolle in Sorgerechtsverfahren unterschlagen
Ein Teil des Sachverhalts, der in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ( 1 BvR 1076/23 ) trotz der vorgelegten Nachweise unerwähnt geblieben ist: (Lesezeit 7 min.) Mein Ex hat versucht, mir Medikamente zu verabreichen. Dazu liegt ein E-Mail-Verkehr mit dem Psychiater Dr. Schifferdecker vor, den wir anlässlich seines Fremdgehens im Spätsommer 2018 aufgesucht hatten. Ich hatte herausgefunden, dass er Prostituierte in einem Stundenhotel buchte – konkret die "Asia-Suite
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