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‚Beide schuld‘: Wie Familiengerichte die Täterrolle in Sorgerechtsverfahren unterschlagen

  • 20. März
  • 6 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 22. März


Ein Teil des Sachverhalts, der in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 1076/23) trotz der vorgelegten Nachweise unerwähnt geblieben ist:


(Lesezeit 7 min.)


Mein Ex hat versucht, mir Medikamente zu verabreichen. Dazu liegt ein E-Mail-Verkehr mit dem Psychiater Dr. Schifferdecker vor, den wir anlässlich seines Fremdgehens im Spätsommer 2018 aufgesucht hatten. Ich hatte herausgefunden, dass er Prostituierte in einem Stundenhotel buchte – konkret die "Asia-Suite" in einem Stundenhotel am Hohenzollernring in Köln. In einer SMS an das Stundenhotel hatte er die Asia-Suite für einen Dienstag um 14 Uhr unter dem Namen „Nick“ abgesagt.


Dies räumte er im Sorgerechtsverfahren gegenüber der gerichtlich bestellten Gutachterin selbst ein.

Zitat:

„Er habe die Vorstellung gehabt, dass er viel getan habe, sei Partner geworden und habe die Tochter bekommen. Er habe geglaubt, er müsse mal was für sich tun. Er habe sich aufgeopfert gehabt. Er habe gedacht, er habe das Recht, über die Stränge zu schlagen. Aus Test habe er so eine Seite angeschrieben und eine Frau gebucht.... Das sei wie ein Kick gewesen."


Plötzlich ging es aber im ersten Therapiegespräch um mich. Ich hörte mir den Psychiater in einem weiteren Gespräch noch einmal an und brach die Gespräche anschließend ab. Gleichzeitig versuchte mein Ex mit einer Parisreise im Oktober 2018, unsere „Ehe zu retten“.


Monate später führte er jedoch weiterhin E-Mail-Kontakt mit diesem Psychiater – nicht über sich selbst, sondern über mich und meinen angeblichen Wahn sowie Paranoia und Wutanfälle. Als vermeintliche Wahninhalte nannte er gegenüber der gerichtlich bestellten Gutachterin unter anderem Rassismus, Frauenfeindlichkeit sowie meine Äußerung, ich könne mir vorstellen, Bürgermeisterin zu werden. Dabei habe ich ein abgeschlossenes Jurastudium, das Referendariat vollständig absolviert und gute Stationsnoten erzielt. Dennoch stellte er meine beruflichen Ambitionen als Wahnvorstellungen dar.


In diesen E-Mails, die er von seiner Kanzleiadresse aus führte, riet der Psychiater Dr. Schifferdecker ihm ca. vier Monate nach Gesprächsabbruch zu einem Medikament namens Abilify (Aripiprazol) „in niedriger Dosis (5 mg)“ für mich und riet zur „Erhöhung der Dosierung je nach Erfolg auf 20 mg“ – ohne mich gesehen, gesprochen, untersucht oder eine Diagnose erstellt zu haben.


Diesen E-Mail-Verkehr hatte mein Ex selbst bei Gericht als "Diagnose" im März 2020 eingereicht und eidesstattlich versichert, dass ich an einer psychischen Erkrankung leide, und beantragt, ihm deshalb im Eilverfahren das Aufenthaltsbestimmungsrecht zur alleinigen Ausübung zu übertragen.


Einen Monat zuvor im Februar 2020 hatte er außerdem efolglos versucht, mich durch falsche Behauptungen in einem von ihm selbst verfassten „Verhaltensprotokoll“ in eine psychiatrische Einrichtung einweisen zu lassen. Obwohl die Entlassungsbescheinigung bestätigt, dass keine Erkrankung vorliegt, wiederholt er diese Behauptungen weiterhin in Sorgerechtsverfahren vor den Familiengerichten – bis hin zum Bundesverfassungsgericht – inzwischen in über 60 Verfahren seit der Trennung im Februar 2020 bis heute, damit seit sechs Jahren.


Durch eine falsche Zeugenaussage im Juni 2020 veranlasste er zudem eine europaweite Fahndung nach mir und meiner gesamten Familie und versuchte außerdem, unsere Kinder in einem Heim unterzubringen.


Das Kölner Amtsgericht übertrug ihm nach alldem im Eilverfahren das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und begründete seine Entscheidung mit der "Entfremdung" der Kinder von ihrem Vater, nachdem diese gesagt hatten, nicht beim Vater leben, sondern ihn nur besuchen zu wollen und sich bei der gewaltsamen Umplatzierung mithilfe von Polizei, Gerichtsvollzieher und Mitarbeiter des Jugendamts stundenlang gewehrt und geweint hatten. Anschließend ließ der Kindesvater die Kinder wochenlang nicht zu mir und über drei Monate durfte ich unsere Kinder samstags für 5 Stunden sehen.



Nach einem gemeinsamen Abendessen im Kölner Restaurant „Le Moissonnier“ am 31.05.2019 litt ich unter massivem Durchfall mit Krämpfen im Fünf-Minuten-Takt – von etwa 5:00 Uhr morgens bis ca. 16:00 Uhr. Mein Ex lag währenddessen neben mir im Bett und las Zeitung - er hatte nichts. Erst als ich schließlich Blut verlor, brachte er mich ins Krankenhaus. Ein entsprechender Krankenhausbericht liegt vor.


Von meinem Essen im Restaurant hatte ich ein Foto gemacht; darauf ist ein weißes Pulver zu erkennen. Ich erinnere mich, dass es geschmacklos war, was mich erstaunte, da wir uns in einem Sternerestaurant befanden, in dem üblicherweise keine Zutat zufällig gewählt wird.



Während seiner Betreuungszeit im Rahmen des von ihm erzwungenen Wechselmodells – basierend auf verfassungswidrigen Beschlüssen – kam es zu mehreren Vorfällen:


Unser Sohn schlug sich drei seiner bleibenden Vorderzähne aus. Trotz einer Ohrenentzündung nahm der Kindesvater ihn - trotz bestehenden Reiseverbots wegen der Corona-Pandemie - nach einer fünfstündigen Autofahrt ins Disneyland Paris abends noch mit auf eine Wasserrutsche. Unser Sohn musste am Ende der Rutsche selbst herausklettern, da diese nicht im Wasser endete, und rutschte dabei aus. Ergebnis: ein weiterer „Unfall“.


Unsere Tochter erlitt eine Kinnverletzung, die mit sechs Stichen genäht werden musste. Laut seiner Darstellung sei sie nachts (im Alter von sechs Jahren) aus seinem Bett gefallen. Er brachte sie jedoch nicht sofort ins Krankenhaus, sondern ließ sie weinend einschlafen. Am nächsten Morgen bereitete er sich zunächst Frühstück zu, bis unser Sohn (10 Jahre) ihn darauf hinwies, dass die Wunde noch stark blutete und medizinisch versorgt werden müsse. Bei Gericht wirft der Ex aber mir Parentifizierung vor.


Jedes Mal, wenn er mir die Kinder nach solchen Vorfällen übergab und ich infolge der Unfälle Arzttermine wahrnehmen musste (z. B. zum Ziehen der Fäden) und ihn bat, die Kinder ausnahmsweise von zu Hause abzuholen, weil sie wegen der Arzttermine nicht in der Schule waren, beantragte er beim Amtsgericht Köln Ordnungsgelder gegen mich.

Einmal geschah dies, weil ich am Schulpicknick teilgenommen hatte, zu dem alle Eltern eingeladen waren und das in seiner Umgangswoche stattfand. Diese Ordnungsgelder wurden in sechs Verfahren verhängt – bis zu 1.000 Euro pro Fall, insgesamt etwa 4.000 Euro.


Trotz der Feststellung der Verfassungswidrigkeit der zugrunde liegenden Beschlüsse versucht das Amtsgericht Köln, diese Ordnungsgelder sogar mittels Haftbefehlen gegen mich durchzusetzen. Es ist nicht bereit, diese Ordnungsgelder aufzuheben; stattdessen hat es eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis veranlasst.


In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werden diese Ordnungsgelder hingegen angeführt, um darzustellen, dass ich mich als „böse Mutter“ nicht an die – verfassungswidrigen – Beschlüsse der Kölner Familiengerichte gehalten habe.



Er stalkte mich offenbar über einen längeren Zeitraum. Dazu nutzte er seinen Transponderschlüssel zu unserer Wohnanlage noch bis zu drei Jahre nach der Trennung regelmäßig, um sich Zugang zu unserer Wohnung zu verschaffen.

Im Gutachten räumte er gegenüber der Sachverständigen bereits in 2020 selbst ein, sich mehrfach auch in meiner Abwesenheit Zutritt zu meiner Wohnung verschafft zu haben (Gutachten, S. 74). Mehrfach traf ich ihn auf frischer Tat an und fertigte Beweisfotos an.


Anschließend legte ich bei Gericht, der Polizei und der Staatsanwaltschaft einen Transponderbericht über den detaillierten Einsatz seines Schlüssels vor. Dieser dokumentiert allein für das Jahr 2022 insgesamt 36 Zutritte – sämtlich in meinen Umgangswochen. Manchmal standen Tore oder Garagentüren auch offen, sodass er keinen Schlüssel gebraucht hätte. 


Außerdem legte er selbst Fotos bei Gericht vor, die er aus unserem Garten aufgenommen hatte, als er im Jahr 2023 – kurz vor der ersten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.06.2023 – eine Grenzsperre gegen mich beantragte, nachdem er mir wiederholt unberechtigt eine angebliche Flucht unterstellt hatte. 

Er betrat den Garten, obwohl dieser von allen Seiten durch Wohnanlagen umschlossen ist, sodass er sich nur widerrechtlich Zugang verschafft haben konnte.


Als Anlass für seine Unterstellung führte er an, dass meine Rollläden im Sommer heruntergelassen waren. Ich hatte im Wohnzimmer bodentiefe Fenster ohne Vorhänge, und auf der Terrasse befand sich ein großes Baugerüst.


Das Amtsgericht und das Oberlandesgericht Köln haben den Begriff des Stalkings zugunsten des Vaters umdefiniert und mir keinen Gewaltschutz zugesprochen. Eine Ausrede war, dass er noch im Mietvertrag stand – drei Jahre nach der Trennung und etwa ein halbes Jahr nach der rechtskräftigen Scheidung.


Da mein Ex Partner einer Großkanzlei ist, wird seinen Ausführungen jedes Mal mehr Glauben geschenkt. Ich hingegen werde fortlaufend begutachtet, „ob sich Anzeichen einer Erkrankung zeigen“, wie es die Gutachterin bereits in 2020 formulierte.



Auch über zwei Jahre nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 15.06.2023 und 17.11.2023 hinaus – bis heute – darf er weiterhin dieselben falschen Behauptungen über mich verbreiten, obwohl diese in über 60 Gerichtsverfahren widerlegt wurden. Diese Verfahren führten bis zum höchsten Gericht und wieder zurück bis zu den Oberlandesgerichten.


Strafrechtlich wurde er bislang nicht belangt. Die Staatsanwaltschaft Köln vertritt die Auffassung, dass die in Betracht kommenden Straftaten – darunter falsche Verdächtigung, Verleumdung, versuchte Freiheitsberaubung, versuchte gefährliche Körperverletzung, Notrufmissbrauch in mehreren Fällen, falsche Zeugenaussage, falsche eidesstattliche Versicherung, Prozessbetrug, Verletzung der Unterhaltspflicht, Stalking und Kindesentziehung – als „Privatsache“ und „Bagatelle“ einzustufen seien. Zudem wird angeführt, dass er zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sei.


Mit verfassungswidrigen Beschlüssen, die ausschließlich mit der Pseudotheorie der „Eltern-Kind-Entfremdung“ (parental alienation syndrome, kurz PAS) begründet sind, seine Kinder mehrfach gewaltsam gegen ihren Willen unter Zuhilfenahme von Staatsgewalt mit Polizei, Gerichtsvollziehern und Mitarbeitern des Jugendamts zu sich umplatzieren lassen, nennt der Kindesvater den „rechtlich sauberen Weg“ (Gutachten, Seite 76).


Die Familiengerichte schreiben, „beide“ seien an der „Eskalation des Streits“ schuld.


Nach dieser Logik wäre das Opfer eines Mordes auch an seinem Mord mitschuldig oder eine Vergewaltigte an ihrer Vergewaltigung und innerhalb der Ehe wäre das Privatsache?


xx

Golestaneh

 
 
 

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